Eisarena auf dem Augustaplatz öffnete am 18. November ihre Pforten

Von Freitag 18.11.22 bis Sonntag 08.01.23

Erstmals kommt für die Eislaufbahn eine Technologie zum Einsatz, die weder Wasser noch Strom benötigt. „Es sieht aus wie Eis, gleitet wie Eis, ist aber kein Eis”.

Das Öko-Eis kommt von der Firma Glice aus der Schweiz.
Es ist aus einem einzigartigen Material gefertigt, das Profi-
und Leistungssportler auf der ganzen Welt für Trainingszwecke nutzen.

Die feierliche Eröffnung findet am Freitag den 18.11.2022 um 17:00 Uhr statt.

In den Ferien Testpflicht für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren!

In den Ferien benötigen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren neben Ihrem Schülerausweis auch einen negativen Antigen-Schnelltest um Zutritt zur Eisarena zu erhalten.

In Kooperation mit der Augusta Apotheke können Sie sich vor Ort (gegenüber der Eisbahn: Ludwig-Wilhelm-Platz 3, 76530 Baden-Baden) direkt testen lassen. Einfach unter folgendem Link einen Termin vereinbaren und mit dem negativen Testergebnis erhalten Sie Zutritt zur Eisfläche.

WICHTIG: Es muss in jedem Falle vorab ein Termin für den Test vereinbart werden. Hier der Link für Ihren Termin: https://apo-schnelltest.de/kreuz-apotheke-baden-baden (bitte hier auf der rechten Seite die Augusta-Apotheke auswählen).

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in den Ferien und wünschen Ihnen schon jetzt besinnliche Feiertage und unterhaltsame Stunden auf unserer Eisfläche. Achten Sie auf die Hygieneregeln vor Ort und bleiben Sie gesund!

Die Corona-Regeln wurden aktualisiert

Aufgrund der Änderung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg gilt bei uns ab dem 04. Dezember 2021, 2G+.

Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Trotz dieser Einschränkungen wünschen wir Ihnen weiter viel Spaß auf den Kufen.